Der Notwehrparagraf ist notwendiges Wissen für jeden Kampfsportler und Teil der ersten Gürtelprüfung im Taekwondo. Deshalb sollte der Notwehrparagraf bereits zur ersten Gürtelprüfung gelernt werden und von den Trainern mit den SchülerInnen besprochen werden.
Denn einerseits hat jeder Mensch das Recht und die Pflicht sich und dritte Personen zu verteidigen, wenn er bzw. diese (rechtswidrig) angegriffen werden. Auf der anderen Seite haben KampfsportlerInnen, die ihre Sportart beherrschen, richtige Waffen mit und an ihrem Körper, welche diese eben nur verhältnismäßig einsetzen sollen.
§32 StGB Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Erforderlich ist also immer nur die Verteidigungsart, die im konkreten Fall nötig ist, um den Angriff endgültig zu brechen und dabei den geringsten Schaden anrichtet. Welche Abwehr im konkreten Fall nötig ist, richtet sich nach der Intensität des Angriffs.
Der in Notwehr Handelnde ist grundsätzlich zur Auswahl desjenigen Abwehrmittels befugt, das die Gewissheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt.
Vergesst aber nicht, dass ihr, speziell Kinder und Frauen, alles einsetzen dürft, was euer Leben, eure körperliche und seelische Gesundheit, erfolgreich verteidigen kann - denn wenn euer Leben oder eure Gesundheit Schaden nimmt, dann bleibt euch dies ein Leben lang. Beachtet deshalb auch den nächsten Paragraphen bzw. Abschnitt.
Rechtfertigender Notstand §34 StGB
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Weiterführende Literatur oder Statements zum Thema "Notwehr" findet ihr bei der Eingabe desgleichen Stichwortes bei http://www.google.de oder http://www.wikipedia.de .